Bat­te­rie­spei­cher: Ihre Flä­che wird zum Schlüs­sel der Energiewende

Jähr­li­che Pacht – Ein­mal­zah­lung – lang­fris­ti­ge Pachteinnahmen

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Bat­te­rie­spei­cher: Unser Ange­bot für Ihr unge­nutz­tes Grundstück

Jähr­li­che Pacht – Ein­mal­zah­lung – lang­fris­ti­ge Einnahmen

Jetzt in Bat­te­rie­spei­cher inves­tie­ren — mit Ihrem unge­nutz­ten Grund­stück. Wir sind erfah­re­ne Ent­wick­ler und Pro­jek­tie­rer für inno­va­ti­ve Bat­te­rie­spei­cher­lö­sun­gen und suchen lau­fend geeig­ne­te Flä­chen für neue Stand Alo­ne Batteriespeicherprojekte.

Durch unse­re Erfah­rung mit Bat­te­rie­spei­chern aus zahl­rei­chen umge­setz­ten Groß­pro­jek­ten und der Zusam­men­ar­beit mit ca. 40 spe­zia­li­sier­ten Pla­nungs­bü­ros sowie hun­der­ten nam­haf­ten Inves­to­ren bie­ten wir Grund­stücks­ei­gen­tü­mern eine siche­re und pro­fes­sio­nel­le Part­ner­schaft. Nach der Geneh­mi­gung des Bat­te­rie­spei­cher­pro­jekts wer­den unse­re Inves­to­ren Ihr direk­ter Vertragspartner.

Wir sind seit 2006 erfolg­reich am Markt. Nach einem per­sön­li­chen Gespräch kön­nen wir Ihnen Refe­ren­zen aus hun­der­ten Pro­jek­ten vor­le­gen – von gro­ßen Dach-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bis hin zu Frei­flä­chen­an­la­gen (ins­ge­samt rund 5.000 MW Leistung).

Eini­ge Stand Alo­ne Bat­te­rie­spei­cher­pro­jek­te befin­den sich der­zeit gemein­sam mit Koope­ra­ti­ons­part­nern und Inves­to­ren bereits in der Geneh­mi­gungs­pha­se.

Wel­che Flä­chen suchen wir für Batteriespeicher?

Stand­ort­an­for­de­run­gen für Batteriespeicher

Ver­gü­tung laut Beispielrechnung:

Grund­stücks­grö­ßeErtrag pro Jahr
1.000 m²bis 15.000 €
1 Hekt­ar50.000–120.000 €
2 Hekt­ar100.000–240.000 €

Unse­re Pro­jek­te: Batteriespeicher

Vari­an­te 1

Flä­chen­grö­ße: ca. 1.000 m²
Pro­jekt­um­fang: 5 MW, Stand-Alo­ne-Bat­te­rie­spei­cher, 2 Stun­den Spei­cher (10 MWh Kapazität)
Mög­li­che Pacht­zah­lung: bis 15.000 € pro Jahr

Vari­an­te 2

Flä­chen­grö­ße: ca. 1 Hektar
Pro­jekt­um­fang: 50 MW, Stand-Alo­ne-Bat­te­rie­spei­cher, 2 Stun­den Spei­cher (100 MWh Kapazität)
Mög­li­che Pacht­zah­lung: 50.000–120.000 € pro Jahr

Vari­an­te 3

Flä­chen­grö­ße: ca. 2 Hektar
Pro­jekt­um­fang: 100 MW-Stand-Alo­ne-Bat­te­rie­spei­cher, 4 Stun­den Spei­cher (400 MWh Kapazität)
Mög­li­che Pacht­zah­lung: 100.000–240.000 € pro Jahr

Ihre Vor­tei­le mit Bat­te­rie­spei­cher­pro­jek­ten

Ihre Vor­tei­le für die Ver­pach­tung von Flä­chen für Bat­te­rie­spei­cher auf einen Blick

Attrak­ti­ve Vergütung 

Lang­fris­ti­ge Pacht­ein­nah­men über 20–30 Jahre 

Wertsteigerung 

Wert­stei­ge­rung Ihrer Flä­che ohne Eigeninvestment 

Ener­gie­wen­de vorantreiben 

Akti­ver Bei­trag zur Ener­gie­wen­de und Netzstabilität 

Umset­zung aus einer Hand 

Vol­le Pro­jekt­um­set­zung aus einer Hand: Stand­ort­ana­ly­se, Pla­nung, Geneh­mi­gung, Bau und Betrieb 

Trans­pa­ren­te Kommunikation 

Trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on & rechts­si­che­re Verträge 

Der ein­fa­che Weg zu Ihrem Batteriespeicher-Projekt

Sie ver­pach­ten Ihr Grund­stück für Bat­te­rie­spei­cher, wir küm­mern uns um den Rest 

Typi­sche Dau­er: Geneh­mi­gungs­ab­lauf für Stand-Alo­ne Batteriespeicher

Klei­ne Speicher

(bis ~10 MW, Flä­che < 1 ha):
Oft “ein­fa­che­re” Ver­fah­ren, teil­wei­se als Bau­an­trag im unbe­plan­ten Innen­be­reich oder mit ver­ein­fach­tem B‑Plan möglich.
👉 6–18 Mona­te rea­lis­tisch, wenn die Gemein­de wohl­ge­sinnt ist.

Mitt­le­re Speicher

(20–50 MW, Flä­che 1–3 ha):
Hier fast immer ein voll­stän­di­ges B‑Plan-Ver­fah­ren erforderlich.
👉 1,5–3 Jah­re üblich.

Gro­ße Speicher

(50–100 MW+, Flä­che > 3–5 ha):
Sehr umfang­rei­che Ver­fah­ren mit Umwelt­prü­fung (UVP-Vor­prü­fung /​ ggf. UVP), vie­len betei­lig­ten Behör­den und kom­ple­xem Netz­an­schluss.
👉 2–4 Jah­re realistisch.

Geneh­mi­gungs­ab­lauf für gro­ße Stand Alo­ne Bat­te­rie­spei­cher (50–100 MW)

1. Bau­leit­pla­nung /​ Pla­nungs­recht

  • Bebau­ungs­plan fast immer erfor­der­lich, da sol­che Anla­gen für Bat­te­rie­spei­cher im Außen­be­reich lie­gen und pla­nungs­recht­lich nicht pri­vi­le­giert sind.
  • Ver­fah­ren:
    1. Auf­stel­lungs­be­schluss für Bat­te­rie­spei­cher durch die Gemeinde
    2. Betei­li­gung der Öffent­lich­keit (früh­zei­ti­ge Auslegung)
    3. Betei­li­gung der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge (Behör­den, Ver­bän­de, Fachämter)
    4. Umwelt­prü­fung (i. d. R. inte­grier­te Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung)
    5. Sat­zungs­be­schluss
  • Dau­er: 6–18 Mona­te, je nach poli­ti­scher Unter­stüt­zung und Komplexität

2. Bau­ge­neh­mi­gung für Stand Alo­ne Batteriespeicher

  • Erst nach Abschluss der Bau­leit­pla­nung für Bat­te­rie­spei­cher erteilbar.
  • Ent­hält u. a.:
    • Brand­schutz­kon­zept (beson­ders bei Lithi­um-Ionen-Spei­chern sehr detailliert)
    • Schall­schutz­gut­ach­ten
    • Abstands­re­ge­lun­gen (Sicher­heits­ra­di­us, Feu­er­wehr­zu­fahrt etc.)
  • Par­al­lel oft BImSchG-Geneh­mi­gung, wenn z. B. Lärm‑, Brand- oder Umwelt­schutz­auf­la­gen greifen

3. Netz­an­schluss Batteriespeicher

  1. Anschluss­an­fra­ge mit tech­ni­schem Konzept
  2. Netz­ver­träg­lich­keits­prü­fung (häu­fig > 6 Monate)
  3. Ver­trags­ver­hand­lung (Anschluss- und Einspeisevertrag)
  • Netz­ka­pa­zi­tät kann limi­tie­ren­der Fak­tor sein — in man­chen Regio­nen war­ten Bat­te­rie­spei­cher Pro­jek­te > 2 Jah­re auf Anschluss

4. Betei­li­gung und Behörden

  • Gemein­de (poli­ti­sche Ent­schei­dungs­trä­ger, Ver­wal­tung, Bauamt)
  • Kreis­ver­wal­tung /​ Land­rats­amt (Bau­auf­sicht, Naturschutzbehörde)
  • Unte­re Was­ser­be­hör­de, Immis­si­ons­schutz, Brandschutz
  • Natur­schutz­ver­bän­de, ggf. Landwirtschaftskammer
  • Feu­er­wehr, Stra­ßen­bau­amt, ggf. Denkmalschutz

5. Pro­jekt­lauf­zeit Stand Alo­ne Batteriespeicher

  • Stand Alo­ne Bat­te­rie­spei­cher wer­den in der Regel auf 20–30 Jah­re Lauf­zeit geplant
  • Pacht- oder Grund­stücks­ver­trä­ge für Bat­te­rie­spei­cher müs­sen die­se Lauf­zeit plus Bau- und Rück­bau­pha­se abdecken

Rea­lis­ti­sche Zeit­ach­se für 50–100 MW Stand Alo­ne Batteriespeicher

Die­se Pha­sen muss das Pro­jekt für den fer­ti­gen Bat­te­rie­spei­cher durchlaufen

Pha­seDau­erPar­al­lel möglich?
Vor­prü­fung & Standortauswahl2–3 Mona­te
Bau­leit­pla­nung (inkl. UVP)6–18 Mona­teTeil­wei­se mit Netzprüfung
Netz­ver­träg­lich­keits­prü­fung6–12 Mona­teJa
Bau­ge­neh­mi­gung /​ BImSchG3–6 Mona­teNach Bau­leit­pla­nung
Gesamt bis Baureife18–36 Mona­te

💡 Bat­te­rie­spei­cher Pro­jek­te: Erfah­rung aus der Praxis

Klei­ne Stand-Alo­ne Spei­cher (bis ca. 10–20 MW, < 1 ha)

Wich­ti­ge Erfolgs­fak­to­ren aus der Praxis

Häu­fig gestell­te Fra­gen: Bat­te­rie­spei­cher (FAQs)

War­um soll ich mei­ne Flä­che für einen Bat­te­rie­spei­cher verpachten? 

Die Ver­pach­tung einer Flä­che für Bat­te­rie­spei­cher sorgt für siche­re, plan­ba­re Ein­nah­men über Jahr­zehn­te – ganz ohne eige­ne Inves­ti­ti­on oder Pfle­ge­auf­wand. Gleich­zei­tig bleibt Ihr Grund­stück erhal­ten und erwirt­schaf­tet für Sie eine sta­bi­le Rendite.

Je nach Grö­ße und Leis­tung des Bat­te­rie­spei­chers kön­nen Sie jähr­lich zwi­schen 10.000 € und 240.000 € erzie­len.
Bei­spie­le:

    • 1.000 m² Grund­stück → bis 15.000 € pro Jahr
    • 1 Hekt­ar50.000–120.000 € pro Jahr
    • 2 Hekt­ar100.000–240.000 € pro Jahr

Ihre Flä­che arbei­tet durch die Bat­te­rie­spei­cher für Sie – wir küm­mern uns um alles, von der Pla­nung bis zum Betrieb.

In der Regel beträgt die Ver­trags­lauf­zeit 20 bis 30 Jah­re. Zusätz­lich wird eine Pha­se für den Rück­bau sowie für den Geneh­mi­gungs- und Bau­pro­zess ein­ge­plant. So ist sicher­ge­stellt, dass das Bat­te­rie­spei­cher Pro­jekt über die gesam­te Betriebs­zeit ver­läss­lich betrie­ben und am Ende fach­ge­recht zurück gebaut wird.

Die Pacht für Bat­te­rie­spei­cher-Flä­chen wird in der Regel ein­mal jähr­lich aus­ge­zahlt. Der Zah­lungs­zeit­punkt wird ver­trag­lich fest­ge­legt, sodass Sie mit fes­ten, plan­ba­ren Ein­nah­men rech­nen können.

Sie schlie­ßen einen Pacht­ver­trag für Stand Alo­ne Bat­te­rie­spei­cher auf Ihrer Flä­che mit klar defi­nier­ten Rech­ten und Pflich­ten ab. Um die Bean­tra­gung und Ein­ho­lung aller erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen küm­mert sich der Pro­jekt­ent­wick­ler – Sie müs­sen sich um nichts wei­ter kümmern.

Für die­sen Fall sor­gen wir vor: Im Pacht­ver­trag sind Rück­bau­ga­ran­tien fest­ge­schrie­ben. Soll­te der aktu­el­le Betrei­ber der Bat­te­rie­spei­cher aus­fal­len, tritt in der Regel die Bank oder ein Ersatz­be­trei­ber ein, sodass Ihre Rech­te gewahrt blei­ben und der Betrieb der Bat­te­rie­spei­cher weiterläuft.

Sämt­li­che behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen sowie Pla­nung, Errich­tung und spä­ter auch die War­tung des Bat­te­rie­spei­chers wer­den voll­stän­dig vom Pro­jekt­ent­wick­ler bzw. spä­te­ren Betrei­ber über­nom­men. Für den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ent­steht dadurch kein orga­ni­sa­to­ri­scher oder tech­ni­scher Aufwand.

Der Platz­be­darf für Bat­te­rie­spei­cher rich­tet sich nach der Grö­ße der geplan­ten Anla­ge. Für einen 5‑MW-Bat­te­rie­spei­cher rei­chen rund 1.000 m², wäh­rend bei 50 bis 100 MW Bat­te­rie­spei­chern je nach Spei­cher­dau­er etwa 1 bis 2 Hekt­ar ein­ge­plant wer­den sollten.

Nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit der Bat­te­rie­spei­cher wird die Anla­ge vom Betrei­ber auf eige­ne Kos­ten zurück gebaut und die Flä­che in den ursprüng­li­chen Zustand ver­setzt. Zusätz­lich ist im Ver­trag eine Bürg­schaft ver­ein­bart, die den Rück­bau finan­zi­ell absi­chert – selbst im Fall einer Insolvenz.

Die kom­plet­ten Kos­ten für den Rück­bau der Anla­gen wer­den vom Betrei­ber der Bat­te­rie­spei­cher getra­gen. Die­se Ver­pflich­tung ist ver­trag­lich fest­ge­schrie­ben und wird durch eine finan­zi­el­le Sicher­heit, wie z. B. eine Bürg­schaft, abge­si­chert.

Ein Bat­te­rie­spei­cher sorgt für direk­te Ein­nah­men aus Steu­ern und Pach­ten und bringt Auf­trä­ge für Hand­werk und Dienst­leis­ter vor Ort. In Bau- und Betriebs­pha­se ent­ste­hen zudem Arbeits­plät­ze, die der Regi­on zugutekommen.

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