Jetzt Fläche kostenlos auf Eignung prüfen
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Jährliche Pacht – Einmalzahlung – langfristige Einnahmen
Jetzt in Batteriespeicher investieren — mit Ihrem ungenutzten Grundstück. Wir sind erfahrene Entwickler und Projektierer für innovative Batteriespeicherlösungen und suchen laufend geeignete Flächen für neue Stand Alone Batteriespeicherprojekte.
Durch unsere Erfahrung mit Batteriespeichern aus zahlreichen umgesetzten Großprojekten und der Zusammenarbeit mit ca. 40 spezialisierten Planungsbüros sowie hunderten namhaften Investoren bieten wir Grundstückseigentümern eine sichere und professionelle Partnerschaft. Nach der Genehmigung des Batteriespeicherprojekts werden unsere Investoren Ihr direkter Vertragspartner.
Wir sind seit 2006 erfolgreich am Markt. Nach einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen Referenzen aus hunderten Projekten vorlegen – von großen Dach-Photovoltaikanlagen bis hin zu Freiflächenanlagen (insgesamt rund 5.000 MW Leistung).
Einige Stand Alone Batteriespeicherprojekte befinden sich derzeit gemeinsam mit Kooperationspartnern und Investoren bereits in der Genehmigungsphase.
Standortanforderungen für Batteriespeicher
Grundstücksgröße | Ertrag pro Jahr |
---|---|
1.000 m² | bis 15.000 € |
1 Hektar | 50.000–120.000 € |
2 Hektar | 100.000–240.000 € |
Flächengröße: ca. 1.000 m²
Projektumfang: 5 MW, Stand-Alone-Batteriespeicher, 2 Stunden Speicher (10 MWh Kapazität)
Mögliche Pachtzahlung: bis 15.000 € pro Jahr
Flächengröße: ca. 1 Hektar
Projektumfang: 50 MW, Stand-Alone-Batteriespeicher, 2 Stunden Speicher (100 MWh Kapazität)
Mögliche Pachtzahlung: 50.000–120.000 € pro Jahr
Flächengröße: ca. 2 Hektar
Projektumfang: 100 MW-Stand-Alone-Batteriespeicher, 4 Stunden Speicher (400 MWh Kapazität)
Mögliche Pachtzahlung: 100.000–240.000 € pro Jahr
Ihre Vorteile für die Verpachtung von Flächen für Batteriespeicher auf einen Blick
Langfristige Pachteinnahmen über 20–30 Jahre
Wertsteigerung Ihrer Fläche ohne Eigeninvestment
Aktiver Beitrag zur Energiewende und Netzstabilität
Volle Projektumsetzung aus einer Hand: Standortanalyse, Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb
Transparente Kommunikation & rechtssichere Verträge
Kleine Speicher
(bis ~10 MW, Fläche < 1 ha):
Oft “einfachere” Verfahren, teilweise als Bauantrag im unbeplanten Innenbereich oder mit vereinfachtem B‑Plan möglich.
👉 6–18 Monate realistisch, wenn die Gemeinde wohlgesinnt ist.
(20–50 MW, Fläche 1–3 ha):
Hier fast immer ein vollständiges B‑Plan-Verfahren erforderlich.
👉 1,5–3 Jahre üblich.
(50–100 MW+, Fläche > 3–5 ha):
Sehr umfangreiche Verfahren mit Umweltprüfung (UVP-Vorprüfung / ggf. UVP), vielen beteiligten Behörden und komplexem Netzanschluss.
👉 2–4 Jahre realistisch.
Diese Phasen muss das Projekt für den fertigen Batteriespeicher durchlaufen
Phase | Dauer | Parallel möglich? |
---|---|---|
Vorprüfung & Standortauswahl | 2–3 Monate | — |
Bauleitplanung (inkl. UVP) | 6–18 Monate | Teilweise mit Netzprüfung |
Netzverträglichkeitsprüfung | 6–12 Monate | Ja |
Baugenehmigung / BImSchG | 3–6 Monate | Nach Bauleitplanung |
Gesamt bis Baureife | 18–36 Monate | — |
Die Verpachtung einer Fläche für Batteriespeicher sorgt für sichere, planbare Einnahmen über Jahrzehnte – ganz ohne eigene Investition oder Pflegeaufwand. Gleichzeitig bleibt Ihr Grundstück erhalten und erwirtschaftet für Sie eine stabile Rendite.
Je nach Größe und Leistung des Batteriespeichers können Sie jährlich zwischen 10.000 € und 240.000 € erzielen.
Beispiele:
Ihre Fläche arbeitet durch die Batteriespeicher für Sie – wir kümmern uns um alles, von der Planung bis zum Betrieb.
In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit 20 bis 30 Jahre. Zusätzlich wird eine Phase für den Rückbau sowie für den Genehmigungs- und Bauprozess eingeplant. So ist sichergestellt, dass das Batteriespeicher Projekt über die gesamte Betriebszeit verlässlich betrieben und am Ende fachgerecht zurück gebaut wird.
Die Pacht für Batteriespeicher-Flächen wird in der Regel einmal jährlich ausgezahlt. Der Zahlungszeitpunkt wird vertraglich festgelegt, sodass Sie mit festen, planbaren Einnahmen rechnen können.
Sie schließen einen Pachtvertrag für Stand Alone Batteriespeicher auf Ihrer Fläche mit klar definierten Rechten und Pflichten ab. Um die Beantragung und Einholung aller erforderlichen Genehmigungen kümmert sich der Projektentwickler – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Für diesen Fall sorgen wir vor: Im Pachtvertrag sind Rückbaugarantien festgeschrieben. Sollte der aktuelle Betreiber der Batteriespeicher ausfallen, tritt in der Regel die Bank oder ein Ersatzbetreiber ein, sodass Ihre Rechte gewahrt bleiben und der Betrieb der Batteriespeicher weiterläuft.
Sämtliche behördlichen Genehmigungen sowie Planung, Errichtung und später auch die Wartung des Batteriespeichers werden vollständig vom Projektentwickler bzw. späteren Betreiber übernommen. Für den Grundstückseigentümer entsteht dadurch kein organisatorischer oder technischer Aufwand.
Der Platzbedarf für Batteriespeicher richtet sich nach der Größe der geplanten Anlage. Für einen 5‑MW-Batteriespeicher reichen rund 1.000 m², während bei 50 bis 100 MW Batteriespeichern je nach Speicherdauer etwa 1 bis 2 Hektar eingeplant werden sollten.
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Batteriespeicher wird die Anlage vom Betreiber auf eigene Kosten zurück gebaut und die Fläche in den ursprünglichen Zustand versetzt. Zusätzlich ist im Vertrag eine Bürgschaft vereinbart, die den Rückbau finanziell absichert – selbst im Fall einer Insolvenz.
Die kompletten Kosten für den Rückbau der Anlagen werden vom Betreiber der Batteriespeicher getragen. Diese Verpflichtung ist vertraglich festgeschrieben und wird durch eine finanzielle Sicherheit, wie z. B. eine Bürgschaft, abgesichert.
Ein Batteriespeicher sorgt für direkte Einnahmen aus Steuern und Pachten und bringt Aufträge für Handwerk und Dienstleister vor Ort. In Bau- und Betriebsphase entstehen zudem Arbeitsplätze, die der Region zugutekommen.