Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag Pho­to­vol­ta­ik: Steu­er­vor­tei­le sichern mit IAB

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Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag Pho­to­vol­ta­ik: Steu­er­vor­tei­le maxi­mie­ren durch IAB PV Anlagen

Direkt. Sicher. Rentabel.


Seit 2006 ver­mit­teln wir pro­fi­ta­ble Pho­to­vol­ta­ik­pro­jek­te – von geneh­mig­ten Pro­jekt­rech­ten bis zu fer­ti­gen, am Netz befind­li­chen Anla­gen – für Inves­to­ren, die sta­bi­le Ren­di­ten und steu­er­li­che Vor­tei­le suchen.

Ein ent­schei­den­der Hebel dabei ist der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag (IAB): Er ermög­licht es Unter­neh­men und Selb­stän­di­gen, bereits vor der eigent­li­chen Anschaf­fung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge bis zu 50 % der vor­aus­sicht­li­chen Inves­ti­ti­ons­kos­ten steu­er­lich gel­tend zu machen. Damit redu­zie­ren Sie Ihre Steu­er­last schon im Vor­aus und schaf­fen sich finan­zi­el­len Spiel­raum für wei­te­re Pro­jek­te. Gera­de in Zei­ten stei­gen­der Ener­gie­prei­se und wach­sen­der Nach­fra­ge nach nach­hal­ti­gen Invest­ments ist der IAB ein wir­kungs­vol­les Instru­ment, um Ren­di­te, Liqui­di­tät und öko­lo­gi­sche Ver­ant­wor­tung opti­mal zu vereinen.

Solar Pro­jects beglei­tet Sie dabei mit fun­dier­ter Erfah­rung, geprüf­ten Anla­gen­kon­zep­ten und indi­vi­du­el­len Stra­te­gien – für maxi­ma­le Wirt­schaft­lich­keit und eine nach­hal­ti­ge Zukunft.

1. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag Pho­to­vol­ta­ik: Ihre Stra­te­gie für eine nach­hal­ti­ge Zukunft & hohe Wirtschaftlichkeit

War­um in eine unge­wis­se Zukunft inves­tie­ren, wenn die Lösung mit dem Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für Pho­to­vol­ta­ik so klar ist?

Mit dem Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für Ihre PV-Anla­ge sichern Sie sich nicht nur attrak­ti­ve steu­er­li­che Vor­tei­le, son­dern gestal­ten aktiv die Ener­gie­wen­de mit. Solar Pro­jects steht seit 2006 an der Spit­ze der Ver­mitt­lung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und bie­tet opti­mier­te IAB-Lösun­gen für visio­nä­re Anle­ger. Unser Fokus: nach­hal­ti­ge Pro­jek­te mit geprüf­ter Qua­li­tät, maxi­ma­len Steu­er­vor­tei­len und hoher Wirtschaftlichkeit.

Auf der Suche nach Steu­er­vor­tei­len bei PV-Anla­gen? Wir kön­nen hel­fen mit dem IAB für PV-Anlagen

Die Chan­cen des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für Pho­to­vol­ta­ik (kurz: IAB PV-Anla­ge) kennt Solar Pro­jects mit umfas­sen­der Erfah­rung seit 2006 genau und hilft Ihnen dabei, die­se opti­mal zu nut­zen.
Unse­re Exper­ti­se in der Ver­mitt­lung von IAB-fähi­gen Frei­flä­chen- und Dach-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sorgt für:

Mit über 900 Pro­jek­ten und rund 5.000 MW Erfah­rung wis­sen wir, wor­auf es wirk­lich beim IAB für PV-Anla­gen wirk­lich ankommt – und beglei­ten Sie vom ers­ten Gespräch bis zur siche­ren Übergabe.

Ver­füg­ba­re IAB-fähi­ge Projekte:

Alle Wer­te wie Jah­res­er­lös und Roh­ertrag der Pro­jek­te ent­spre­chend der von uns als rea­lis­tisch erach­te­ten Pro­gno­se. Die Pacht mit 20 Jah­ren EEG beinhal­tet immer ein Ver­län­ge­rungs­op­ti­on von 2x5 Jahren.

Diver­se Frei­flä­chen-Solar­parks in Deutsch­land mit Investitionsabzugsbetrag

Leis­tung: 5–20 MW je Projekt
Inklu­si­ve: Finan­zie­rung und Pro­jekt­ge­sell­schaf­ten verfügbar
Ide­al für steu­er­li­che Opti­mie­rung durch IAB

Unter­neh­mens­re­fe­ren­zen – Photovoltaikprojekte

Im Lau­fe der letz­ten Jah­re haben wir meh­re­re hun­dert Pho­to­vol­ta­ik­pro­jek­te erfolg­reich ver­mit­telt, struk­tu­riert und teil­wei­se selbst ent­wi­ckelt. In vie­len Fäl­len haben wir zusätz­lich die Finan­zie­rung der Pro­jek­te orga­ni­siert oder Inves­to­ren ver­mit­telt.

Nach einem per­sön­li­chen Gespräch stel­len wir Ihnen ger­ne aus­ge­wähl­te Refe­renz­pro­jek­te, für die wir eine ent­spre­chen­de Frei­ga­be haben, im Detail vor.

2. Unse­re Rol­le im Pro­zess – was wir tun und was nicht

Wir bau­en kei­ne Anla­gen selbst. Statt­des­sen sind wir Ihr unab­hän­gi­ger Ver­mitt­ler zwi­schen Pro­jekt­ent­wick­lern, Eigen­tü­mern und Inves­to­ren mit Fokus auf opti­ma­le Nut­zung des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags für Pho­to­vol­ta­ik. Unser Leis­tungs­pa­ket umfasst:

Aus­wahl und Vermittlung 

geprüf­ter & IAB-fähi­ger Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Projektrechte 

Organisation 

von Finan­zie­rungs­lö­sun­gen über Partnerbanken 

Unterstützung 

bei der tech­ni­schen und recht­li­chen Prüfung 

Verhandlung 

von Kauf- oder Pachtverträgen 

Begleitung 

bis zur siche­ren Über­ga­be der Anlage 

Beratung 

zur opti­ma­len Nut­zung des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags für Photovoltaik 

3. War­um den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für Pho­to­vol­ta­ik nutzen?

Ein IAB-opti­mier­tes Invest­ment in Pho­to­vol­ta­ik ver­eint das Bes­te aus drei Wel­ten: steu­er­li­che Opti­mie­rung, wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät und öko­lo­gi­sches Enga­ge­ment.

1. Steu­er­vor­tei­le durch IAB Photovoltaik

  • Bis zu 50% der Inves­ti­ti­ons­kos­ten kön­nen als Betriebs­aus­ga­be ange­setzt werden
  • Opti­ma­le Liqui­di­täts­pla­nung durch Vor­ver­la­ge­rung der Steuerentlastung
  • Beson­ders vor­teil­haft für Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men mit hoher Steuerlast
  • Nach der Inves­ti­ti­on ist noch­mal ein Steu­er­vor­teil von bis zu 20 % als Son­der­ab­schrei­bung möglich

2. Ren­di­te­po­ten­zi­al bei Pho­to­vol­ta­ik-Pro­jek­ten mit Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag (IAB)

  • Ange­streb­ter Roh­ertrag: ca. 10–11 % p. a. (vor Kos­ten, abhän­gig von Stand­ort, Betriebs­wei­se und Stromvermarktung)
  • Lang­fris­tig plan­ba­re Strom­erträ­ge auf Basis aktu­el­ler gesetz­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen (z. B. Ein­spei­se­ver­gü­tung) sowie Eigen­ver­brauchs- und Vermarktungsmodelle
  • Zusätz­li­che wirt­schaft­li­che Vor­tei­le durch steu­er­li­che Effek­te, ins­be­son­de­re den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag (IAB)
  • Ver­bes­ser­te Wirt­schaft­lich­keit durch zusätz­li­che För­der- und Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten (z. B. Spei­cher­in­te­gra­ti­on und Marktoptimierung)

3. Sicher­heit

  • Ver­trags- und Erfüllungsbürgschaften
  • TÜV-geprüf­te Anlagen
  • Geprüf­te Projektentwickler

4. Plan­ba­re Einnahmen

  • Über Ein­spei­sung und Direktvermarktung
  • Unab­hän­gig von Energiepreisschwankungen

4. So arbei­ten wir mit Inves­to­ren in Pho­to­vol­ta­ik IAB

Der Ein­stieg in ein durch Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag opti­mier­tes Pho­to­vol­ta­ik-Direkt­in­vest­ment soll­te klar struk­tu­riert und gut beglei­tet sein. Bei uns läuft die Zusam­men­ar­beit in defi­nier­ten Schritten:

Schritt 1 –Bedarfs­ana­ly­se & Bera­tung mit Fokus auf Pho­to­vol­ta­ik IAB

Wir neh­men uns Zeit, Ihre Zie­le, Ihr Bud­get und Ihre steu­er­li­che Situa­ti­on zu ver­ste­hen und opti­ma­le IAB-Mög­lich­kei­ten im Bereich Pho­to­vol­ta­ik zu identifizieren.

Schritt 2 – IAB-geeig­ne­te Projektauswahl

Aus unse­rem Pool geprüf­ter Pro­jek­te wäh­len wir pas­sen­de IAB-fähi­ge PV-Optio­nen – geneh­mig­te Pro­jekt­rech­te oder fer­ti­ge PV-Anlagen.

Schritt 3 – Tech­ni­sche & recht­li­che Prüfung

Unab­hän­gi­ge Gut­ach­ter ana­ly­sie­ren Modu­le, Wech­sel­rich­ter, Ver­ka­be­lung, Bau­plä­ne und Geneh­mi­gun­gen unter Berück­sich­ti­gung der IAB-Anforderungen.

Schritt 4 – PV-Anla­gen mit IAB-opti­mier­ter Finanzierung

Über unse­re Part­ner­ban­ken kön­nen wir die pas­sen­de Finan­zie­rungs­lö­sung ver­mit­teln – ange­passt an Ihr PV-Anla­gen IAB-Vor­ha­ben und steu­er­lich optimiert.

Schritt 5 – Ver­trags­ab­schluss & Absicherung

Mit Ver­trags- oder Erfül­lungs­bürg­schaf­ten, kla­ren Bau- und Über­ga­be­ter­mi­nen unter Berück­sich­ti­gung der IAB-Fris­ten bei PV Anlagen.

Schritt 6 – Über­ga­be & Betriebsstart

Sobald die PV-Anla­ge fer­tig ist oder über­nom­men wird, beginnt Ihre Ein­nah­me­pha­se – opti­mal steu­er­lich durch IAB vorbereitet.

5. Unse­re Exper­ti­se & Part­ner­netz­werk für den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags Photovoltaik

Wir arbei­ten aus­schließ­lich mit Part­nern, die in der Ver­gan­gen­heit soli­de Ergeb­nis­se und ver­läss­li­che Refe­ren­zen vor­wei­sen kön­nen und daher bes­te Vor­aus­set­zun­gen für Ihr Invest­ment mit Investitionsabzugsbetrag.

6. Inves­ti­ti­ons­op­tio­nen mit Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag Photovoltaik

A) Fer­ti­ge Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit IAB kau­fen
Direkt in bestehen­de, am Netz befind­li­che Anla­gen inves­tie­ren – sofor­ti­ge Ein­nah­men aus Ein­spei­sung oder Eigen­ver­brauch, opti­miert durch IAB-Nutzung.

B) Geneh­mig­te Pro­jekt­rech­te von PV-Anla­gen mit IAB-Poten­zi­al erwer­ben
In Pro­jek­te inves­tie­ren, die bau­reif sind und bald errich­tet wer­den – ide­al, um den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag opti­mal zu nutzen.

Dach­an­la­gen

Frei­flä­chen­an­la­gen

7. Sicher­heit & Qua­li­täts­si­che­rung mit IAB-opti­mier­ten Kapi­tal­an­la­gen aus dem Bereich Photovoltaik

Wir set­zen auf maxi­ma­le Trans­pa­renz und lücken­lo­se Prüfung:

8. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für PV-Anla­gen: Ren­di­te- und Steueroptimierung

Der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag (IAB) für PV-Anla­gen ist das Herz­stück unse­rer Steu­er­op­ti­mie­rungs­stra­te­gie für Pho­to­vol­ta­ik-Inves­to­ren. Mit die­sem steu­er­li­chen Instru­ment kön­nen Sie Ihre Steu­er­last deut­lich sen­ken und Kapi­tal für den Kauf der PV-Anla­ge opti­mal vor­be­rei­ten. So kön­nen Sie auch schon vor der Inves­ti­ti­on steu­er­li­che Vor­tei­le sichern und Ihre Liqui­di­tät schonen.

So funk­tio­niert der IAB für Photovoltaikanlagen:

Vor­aus­set­zun­gen für den IAB bei PV-Anlagen:

Bei­spiel­rech­nung IAB für Photovoltaik:

Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men PV-Anla­ge: 400.000 €

Mög­li­cher IAB (50%): 200.000 €

Steu­er­erspar­nis bei 42% Steu­er­satz: bis zu 84.000 €

Effek­ti­ve Eigen­ka­pi­tal­be­las­tung: deut­lich reduziert

In Kom­bi­na­ti­on mit Abschrei­bun­gen und Eigen­ver­brauchs­mo­del­len ergibt sich ein attrak­ti­ver Gesamt­ertrag durch die PV-Anla­ge mit IAB.

9. Zukunfts­fä­hi­ge Pho­to­vol­ta­ik-Pro­jek­te mit Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag – Ihr Bei­trag zur Energiewende

Mit Ihrer steu­er­lich opti­mier­ten IAB-Inves­ti­ti­on in Pho­to­vol­ta­ik leis­ten Sie einen mess­ba­ren Bei­trag zur CO₂-Reduk­ti­on und sichern gleich­zei­tig lang­fris­ti­ge Einnahmen.

Wir ver­mit­teln Pro­jek­te, die tech­nisch, wirt­schaft­lich, steu­er­lich und öko­lo­gisch über­zeu­gen – von der Pla­nung bis zum Betrieb.

Was ist der Unter­schied zwi­schen IAB bei Pro­jekt­rech­ten und fer­ti­gen Anlagen?

⇒ Pro­jekt­rech­te mit IAB: Ein­stieg in der Ent­wick­lungs­pha­se, ide­al für maxi­ma­le steu­er­li­che Optimierung.

⇒ Fer­ti­ge Anla­gen mit IAB: Sofor­ti­ge Ein­nah­men, gerin­ge­res Pro­jekt­ri­si­ko, trotz­dem IAB-fähig unter bestimm­ten Voraussetzungen.

Kann Solar Pro­jects die IAB-opti­mier­te Finan­zie­rung organisieren?

Ja – über unser Part­ner­netz­werk ver­mit­teln wir maß­ge­schnei­der­te Finan­zie­rungs­lö­sun­gen, die den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag opti­mal berücksichtigen.

10. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für PV-Anla­gen: Jetzt handeln

Gestal­ten Sie mit uns die Ener­gie­wen­de – und sichern Sie sich gleich­zei­tig sta­bi­le Ren­di­ten und steu­er­li­che Vor­tei­le durch den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für Photovoltaikanlagen.

Dar­auf müs­sen Sie bei einer neu­en Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ach­ten für den Investitionsabzugsbetrag

Sobald die Ent­schei­dung für den Kauf einer IAB-opti­mier­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge gefal­len ist, kommt es auf eine gründ­li­che Prü­fung an – unab­hän­gig davon, ob es sich um eine bestehen­de Anla­ge oder um ein noch zu errich­ten­des Pro­jekt handelt.

⇒ Bestehen­de Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (Bestands­an­la­gen)
Las­sen Sie die Anla­ge vor dem Kauf von einem unab­hän­gi­gen, zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen (z. B. TÜV) prü­fen. Dabei wer­den Tech­nik, Ertrags­his­to­rie, War­tungs­zu­stand und Doku­men­ta­ti­on bewer­tet. Prü­fen Sie auch die IAB-Vor­aus­set­zun­gen mit Ihrem Steuerberater.

⇒ Anla­gen in Bau oder Pla­nung mit IAB-Poten­zi­al
Hier ste­hen Absi­che­rung, Refe­ren­zen und Ver­trags­prü­fung im Vor­der­grund, bevor Sie investieren.

1. Sicher­heit und Refe­ren­zen bei IAB-PV-Projekten

  • For­dern Sie geeig­ne­te Sicher­hei­ten, z. B. eine Ver­trags- oder Erfüllungsbürgschaft
  • Attrak­ti­ves Ertrags­po­ten­zi­al: ange­streb­ter Roh­ertrag von ca. 10–11 % p.a. (vor Kos­ten, abhän­gig von Stand­ort, Ein­strah­lung, Strom­ver­mark­tung und Nutzung)
  • Prü­fen Sie Eigen­ver­brauchs- und Ver­mark­tungs­op­tio­nen, um die Wirt­schaft­lich­keit zu optimieren
  • Holen Sie Refe­ren­zen ein und spre­chen Sie nach Mög­lich­keit direkt mit Inves­to­ren oder Ver­päch­tern bestehen­der IAB-PV-Projekte
  • Las­sen Sie die steu­er­li­chen Effek­te, ins­be­son­de­re den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag (IAB), von einem Steu­er­be­ra­ter prü­fen und bestätigen

2. Unab­hän­gi­ge Begutachtung

  • Las­sen Sie die Anla­ge von einem zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen prü­fen – idea­ler­wei­se inklu­si­ve tech­ni­scher Abnah­me durch den TÜV.
  • Top-Ver­käu­fer legen beim Ver­kauf bereits ein Gut­ach­ten mit Abnah­me­pro­to­koll vor.
  • Sichern Sie sich eine Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Errichtungszeitraum.
  • Prü­fen Sie bei gebrauch­ten oder fer­ti­gen Anla­gen den tech­ni­schen Zustand und die Ertrags­his­to­rie.
  • Kon­trol­lie­ren Sie vor Bau­be­ginn die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Erbauers.

3. IAB-spe­zi­fi­sche Ban­ken­an­for­de­run­gen und Investorenabsicherung

  1. Prü­fen Sie die Refe­ren­zen, Erfolgs­bi­lanz und Boni­tät des Erbau­ers oder Projektentwicklers.
  2. Stel­len Sie sicher, dass alle Ban­ken­an­for­de­run­gen (z. B. bank­fä­hi­ger Pacht­ver­trag) erfüllt sind.
  3. Klä­ren Sie die IAB-spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen mit Ihrer finan­zie­ren­den Bank.

4. Miet­ver­trag und recht­li­che Sicherheit

  • Der Pacht­ver­trag muss bank­fä­hig sein.
  • Klä­ren Sie die Dienst­bar­keit im Grund­buch sowie Rück­bau­re­ge­lun­gen.
  • Über­prü­fen Sie die Ver­trags­lauf­zeit und even­tu­el­le Ver­län­ge­rungs­op­tio­nen.
  • Berück­sich­ti­gen Sie IAB-rele­van­te Fris­ten und Bedin­gun­gen im Vertrag.

5. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag nutzen

  • Bis zu 50 % der Inves­ti­ti­ons­kos­ten kön­nen als Betriebs­aus­ga­be ange­setzt werden.
  • Der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag kann bis zu drei Jah­re vor der geplan­ten Inves­ti­ti­on gel­tend gemacht werden.
  • Ide­al für die steu­er­li­che Vor­be­rei­tung und Liquiditätssicherung.
  • Beson­ders vor­teil­haft für PV-Anla­gen ab 2023/​2024.

11. Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ) zum Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für PV-Anlagen

Wie funk­tio­niert der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für Photovoltaikanlagen? 

Der IAB ermög­licht es, bis zu 50% der geplan­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten steu­er­lich vor­ab gel­tend zu machen. Dies senkt Ihre aktu­el­le Steu­er­last und ver­bes­sert Ihre Liqui­di­tät für die spä­te­re Anschaffung.

Der IAB ist auch für Pri­vat­per­so­nen anwend­bar, sofern eine unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht vor­liegt und die Anla­ge dem Betriebs­ver­mö­gen zuge­ord­net ist.

Die Anla­ge muss betrieb­lich genutzt wer­den, im Inland betrie­ben wer­den, und die Inves­ti­ti­on muss inner­halb von drei Jah­ren nach IAB-Bil­dung erfolgen.

Ja, der IAB ist wei­ter­hin ein attrak­ti­ves Instru­ment für PV-Anla­gen in 2023/​2024 und kann erheb­li­che Steu­er­vor­tei­le bieten.

Gut geplan­te Pro­jek­te kön­nen einen ange­streb­ten Roh­ertrag von ca. 10–11 % p.a. (vor Kos­ten) errei­chen, ergänzt durch steu­er­li­che Vor­tei­le aus dem Investitionsabzugsbetrag.

Lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Ver­mitt­lung von Pho­to­vol­ta­ik­pro­jek­ten, geprüf­te IAB-fähi­ge Inves­ti­ti­ons­mo­del­le, Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten sowie struk­tu­rier­te Lösun­gen zur steu­er­li­chen Nut­zung in Zusam­men­ar­beit mit Steuerberatern.

Nein – wir ver­mit­teln aus­schließ­lich Pro­jek­te und Anla­gen mit IAB-Poten­zi­al. Den Bau über­neh­men unse­re geprüf­ten Partnerunternehmen.

Ren­di­te­bei­spiel (unver­bind­li­che Mus­ter­rech­nung)
Ange­nom­men, eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge erzielt jähr­li­che Ein­nah­men aus Strom­ver­kauf bzw. Ein­spei­se­ver­gü­tung in Höhe von ca. 20.000 €.

Bei einem bei­spiel­haf­ten Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men von 200.000 € ent­spricht dies einer rech­ne­ri­schen Roh­ertrags­ren­di­te von etwa 10 % p. a. vor Kosten.

Von die­sen Ein­nah­men sind die lau­fen­den Auf­wen­dun­gen zu berück­sich­ti­gen, insbesondere:

  • Finan­zie­rungs­kos­ten (Zin­sen und Tilgung)
  • War­tung und Betriebsführung
  • Ver­si­che­run­gen
  • ggf. Pacht­kos­ten

Der sich dar­aus erge­ben­de Net­to­er­trag ist maß­geb­lich für die tat­säch­li­che wirt­schaft­li­che Rendite.

Zusätz­lich kön­nen sich – abhän­gig von der indi­vi­du­el­len steu­er­li­chen Situa­ti­on – steu­er­li­che Effek­te erge­ben, z. B. durch Abschrei­bun­gen oder die Nut­zung des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags (IAB).

Bei­spiel­haft kann bei maxi­ma­ler Nut­zung des IAB (bis zu 50 % der Inves­ti­ti­ons­kos­ten) und einem per­sön­li­chen Steu­er­satz von z. B. 42 % eine Steu­er­ent­las­tung entstehen.

Hin­weis: Die dar­ge­stell­ten Wer­te die­nen aus­schließ­lich der Ver­an­schau­li­chung und stel­len kei­ne Garan­tie für zukünf­ti­ge Erträ­ge oder steu­er­li­che Effek­te dar.

Wich­ti­ger recht­li­cher und wirt­schaft­li­cher Hinweis

Die auf die­ser Sei­te dar­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen zum Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag (IAB) sowie zu wirt­schaft­li­chen und steu­er­li­chen Aspek­ten von Pho­to­vol­ta­ik-Inves­ti­tio­nen die­nen aus­schließ­lich all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­ons­zwe­cken und stel­len kei­ne steu­er­li­che, recht­li­che oder wirt­schaft­li­che Bera­tung dar.

Steu­er­li­che und recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen sowie wirt­schaft­li­che Annah­men und Pro­gno­sen kön­nen sich jeder­zeit ändern und sind stets von der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on des jewei­li­gen Inves­tors abhängig.

Anga­ben zu steu­er­li­chen Vor­tei­len, Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten, Erträ­gen oder Ren­di­ten basie­ren auf Annah­men und stel­len kei­ne Garan­tie für zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen dar. Indi­vi­du­el­le Ergeb­nis­se kön­nen abweichen.

Für eine ver­bind­li­che Beur­tei­lung Ihrer per­sön­li­chen steu­er­li­chen, recht­li­chen oder wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on emp­feh­len wir die Bera­tung durch einen qua­li­fi­zier­ten Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt oder Fachberater.

Eine Haf­tung für die Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit oder Aktua­li­tät der bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen wird nicht übernommen.

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