Ein Dach, das weitgehend ungenutzt ist, können Sie für eine PVA verpachten. Sie finden im Internet etliche Portale, bei denen entsprechende Hersteller von Solaranlagen bzw. deren Betreiber ungenutzte Flächen suchen, die sie entsprechend mieten können.
Wichtig ist allerdings, dass sie auf eine Rückbaubürgschaft bestehen, d. h. dass die Photovoltaikanlage nach Beendigung der Pachtzeit auch komplett wieder abgebaut wird, ohne dass ihnen Kosten entstehen.
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Mithilfe der Rückbaubürgschaft wird gewährleistet, dass die Solaranlage wieder demontiert wird, wenn die Pachtzeit für das Dach abgelaufen ist.
Wenn Sie sich für ein Unternehmen entschieden haben, ist es wichtig, einen Pachtvertrag auszuhandeln, der alle Details abdeckt, einschließlich der Mietzahlungen, der Dauer des Vertrags, der Verantwortlichkeiten und Pflichten beider Parteien sowie der Versicherungs- und Haftungsbedingungen.
In einigen Regionen gibt es Energiegenossenschaften, die Photovoltaikanlagen betreiben. Sie könnten mit einer solchen Genossenschaft zusammenarbeiten und Ihre Fläche für deren Projekte zur Verfügung stellen.
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